Allgemeine Geschäftsbedingungen der Novogenia Marketing GmbH
Aufbau: Teil A (alle Kunden) umfasst die Punkte 1–4, 6–9 und 11; Teil B (zusätzlich für Verbraucher) umfasst Punkt 5 und den Anhang; Teil C (ausschließlich für Unternehmer) umfasst Punkt 10.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit der Novogenia Marketing GmbH über den Kauf von Produkten und über genetische Analysen.
(2) Teil A gilt für alle Kunden. Teil B gilt zusätzlich für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG. Teil C gilt ausschließlich für Unternehmer, insbesondere Vertriebs- und Kooperationspartner.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Novogenia Marketing GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(1) Vertragspartner des Kunden für den Kauf von Produkten (insbesondere Probenentnahme-Sets, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetik) sowie für nicht-medizinische genetische Analysen ist die Novogenia Marketing GmbH, Strass 19, 5301 Eugendorf, Österreich, FN 531162 x, Landesgericht Salzburg ("Novogenia Marketing").
(2) Die Laboranalyse der Proben für nicht-medizinische Analysen und für medizinische Vorsorgeanalysen führt die Novogenia GmbH, Strass 19, 5301 Eugendorf, Österreich, FN 323177 k, Landesgericht Salzburg ("Novogenia Labor"), im Auftrag der Novogenia Marketing durch. Bei nicht-medizinischen Analysen – etwa zu Ernährung, Stoffwechsel, Haut, Sport und Lebensstil – wertet die Novogenia GmbH auch die Labordaten aus und interpretiert sie.
(3) Medizinische Vorsorgeanalysen sind genetische Analysen zu medizinischen Zwecken im Sinne des § 65 Gentechnikgesetz bzw. des deutschen Gendiagnostikgesetzes, die eine genetische Veranlagung für Erkrankungen untersuchen. Sie sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich als medizinische Analyse gekennzeichnet. Die Laboranalyse erfolgt durch die Novogenia GmbH. Die medizinische Interpretation und Befundung der genetischen Daten erfolgt ausschließlich durch die DNA Plus – Zentrum für Humangenetik GmbH, Georg-Wrede-Straße 13, 83395 Freilassing, Deutschland, HRB 19437, Amtsgericht Traunstein ("DNA Plus"). Für diese ärztliche Leistung ist DNA Plus Vertragspartner des Kunden.
(4) Diagnostische genetische Analysen auf erbliche Erkrankungen (zum Beispiel Chorea Huntington) führen weder die Novogenia GmbH noch DNA Plus durch. Diese Analysen erbringt das Partnerunternehmen HLN-Genetik GmbH, Ortliebgasse 25/1, 1170 Wien, Österreich, FN 423951 h, Handelsgericht Wien, ein klinisch-genetisches Labor der Novogenia-Gruppe.
(5) Wer für die Verarbeitung personenbezogener und genetischer Daten jeweils verantwortlich ist, regelt die Datenschutzinformation zur genetischen Analyse, die dem Kunden vor Einsendung der Probe zur Verfügung gestellt wird.
(1) Mit Abschluss des Bestellvorgangs (Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen") gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb befindlichen Waren und Leistungen ab. Das gesetzliche Rücktrittsrecht für Verbraucher (Punkt 5) bleibt davon unberührt.
(2) Die Novogenia Marketing kann das Angebot binnen 7 Werktagen durch eine Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Lieferung der Ware annehmen. Erfolgt keine Annahme, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.
(3) Die Abwicklung erfolgt in der Regel per E-Mail. Der Kunde sorgt dafür, dass die angegebene E-Mail-Adresse richtig ist und E-Mails empfangen werden können.
(1) Mit der Einsendung einer Probe bestätigt der Kunde, dass er volljährig ist und dass die Probe von ihm selbst stammt oder er zur Einsendung berechtigt ist. Für Minderjährige werden ausschließlich nicht-medizinische Analysen und nur mit schriftlicher Zustimmung der Obsorgeberechtigten durchgeführt.
(2) Nicht-medizinische Analysen informieren über genetische Merkmale im Zusammenhang mit Ernährung, Stoffwechsel, Haut, Sport und Lebensstil. Sie stellen keine Diagnose und keine medizinische Beratung dar und ersetzen keine ärztliche Untersuchung.
(3) Medizinische Vorsorgeanalysen werden nur durchgeführt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Aufklärung bzw. genetische Beratung vor der Analyse stattgefunden hat und die schriftliche Einwilligung der untersuchten Person vorliegt (§ 69 GTG bzw. §§ 8–10 GenDG). Die Befundung und die Mitteilung des Ergebnisses erfolgen durch DNA Plus. Diagnostische Analysen auf erbliche Erkrankungen erbringt die HLN-Genetik GmbH (Punkt 2 Abs. 4).
(4) Ist eine Probe nicht auswertbar, erhält der Kunde kostenlos ein neues Probenentnahme-Set. Verzichtet der Kunde auf eine neue Probe, erstattet die Novogenia Marketing den bezahlten Preis. Hat der Kunde die fehlende Auswertbarkeit zu vertreten (z. B. Probenentnahme entgegen der Anleitung), darf ein Kostenersatz in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten für das verbrauchte Set und die bereits durchgeführte Laboranalyse einbehalten werden, höchstens jedoch 100 € und höchstens 30 % des Kaufpreises.
(1) Verbraucher können von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt bei Kaufverträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular im Anhang (Anhang I Teil A und B FAGG).
(2) Kein Rücktrittsrecht besteht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG). Das sind insbesondere Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetik, die auf Grundlage der individuellen Analyseergebnisse des Kunden zusammengestellt und hergestellt werden.
(3) Kein Rücktrittsrecht besteht bei versiegelt gelieferten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 18 Abs. 1 Z 5 FAGG), etwa ein Probenentnahme-Set, dessen Probenröhrchen geöffnet oder befüllt wurde.
(4) Bei Dienstleistungen, insbesondere der genetischen Analyse, erlischt das Rücktrittsrecht, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, nachdem der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung begonnen wird, und er bestätigt hat, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Tritt der Verbraucher nach Beginn, aber vor vollständiger Erbringung zurück, zahlt er den Anteil der bis dahin erbrachten Leistung (§ 16 FAGG).
(5) Für alle übrigen Waren, z. B. nicht personalisierte Produkte, gilt das Rücktrittsrecht uneingeschränkt.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Preisänderungen gelten nur für Bestellungen, die nach der Änderung eingehen. Für laufende Verträge gilt Punkt 7.
(2) Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer; Versandkosten werden vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen.
(3) Wird eine Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingelöst (z. B. mangelnde Kontodeckung, unberechtigter Widerspruch), ersetzt er die dadurch tatsächlich entstandenen Bankspesen.
(1) Verbraucher: Änderungen dieser AGB oder der Preise gelten für bestehende Verträge nur, wenn der Verbraucher ihnen ausdrücklich zustimmt. Bei laufenden Verträgen (z. B. Abonnements) teilt die Novogenia Marketing beabsichtigte Änderungen mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Stimmt der Verbraucher nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen weiter; beide Seiten können den Vertrag zum nächsten Kündigungstermin kündigen.
(2) Unternehmer (Teil C): Die Novogenia Marketing kann diese AGB, Preise und Provisionssätze mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine geänderte Rechtslage, geänderte Kosten oder ein geändertes Produktsortiment. Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Partner kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen. Bereits angenommene Bestellungen und bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt.
Wie personenbezogene und genetische Daten im Zusammenhang mit der Analyse verarbeitet werden, wer dafür verantwortlich ist und welche Rechte der Kunde hat, regelt die Datenschutzinformation zur genetischen Analyse, die dem Kunden vor Einsendung der Probe zur Verfügung gestellt wird. Die bisherigen Grundsätze – Einsicht in die eigenen Daten, Zweckbindung, Verwendung für andere Zwecke nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung, Löschung der genetischen Daten im Insolvenzfall – werden dort übernommen.
Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt auf dem Versandweg an die von den Kunden angegebene Lieferanschrift.
Sendet das jeweilige Transportunternehmen versandte Ware an die Novogenia Marketing GmbH zurück, weil eine Zustellung an den Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand.
Davon ausgenommen sind Rücksendungen, die in Ausübung eines Rücktritts- oder Widerrufsrechtes erfolgen.
Dauer der Vereinbarung: Kooperations- und Vertriebspartnerverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; beide Vertragsparteien haben das Recht, diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen und die Vereinbarung dadurch nach Ablauf der Kündigungsfrist aufzulösen. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Die Beendigung der Vereinbarung lässt bereits entstandene Provisionsansprüche unberührt. Nachvertragliche Provisionsansprüche bestehen, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vertraglich vereinbart sind.
Projektschutz – B2B Bereich: Unsere Partner sind weltweit aktiv und wir möchten zu deinem Schutz und auch dem Schutz anderer Partner verhindern, dass es zu internen Konflikten beim Vertrieb der Analysen kommt. Hier kommt der Projektschutz zum Tragen.
Ein Projekt ist in diesem Zusammenhang definiert als ein Unternehmen, das dauerhaft mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigt. Für jedes einzelne Projekt ist eine entsprechende projektbezogene, schriftliche Vereinbarung erforderlich. Du beantragst den Projektschutz per E-Mail an KeyAccount@novogenia.com. Sofern kein Konflikt besteht, wird ein 6-monatiger Projektschutz aktiviert. Der Projektschutz verfällt nach Ablauf von 6 Monaten automatisch. Zu diesem Zeitpunkt kann ein anderer Partner oder Novogenia selbst ohne vorherige Rücksprache direkt Geschäfte mit diesem Kunden abschließen.
Endkundenschutz: Sollten Endkunden ihren Vertriebspartner (aus welchen Gründen immer) wechseln wollen, ist dies jederzeit und uneingeschränkt möglich. Endkunden können nach einem solchen Wechsel mit jedem anderen Kooperationspartner (auch mit der Novogenia GmbH) kooperieren.
Wiederverkäuferschutz: Sollten registrierte Wiederverkäufer des Vertragspartners (aus welchen Gründen immer) die Kooperation mit ihrem Vertragspartner selbstständig beenden, besteht jedenfalls die Möglichkeit, auch mit der Novogenia GmbH direkt zu kooperieren; in solchen Fällen hat der Kooperationspartner der Novogenia GmbH ab diesen Zeitpunkt einen Anspruch auf Erhalt einer Provision in Höhe von 10% der von der Novogenia GmbH mit diesen Vertragspartnern oder Distributoren getätigten Nettoumsätze von Genanalysen und personalisierten Zusatzprodukten; dies aber nur für den Fall, dass der wechselnde und registrierte Wiederverkäufer eindeutig und nachweislich vor der Registrierung bei Novogenia tatsächlich beim Vertragspartner registriert war; die diesbezügliche Beweispflicht trifft den jeweiligen Vertrags- oder Kooperationspartner.
Provisionsanspruch: Der Provisionsanspruch des Vertragspartners von Novogenia besteht pro wechselndem Wiederverkäufer jedenfalls nur bis zu einem Gesamtumsatz von € 100.000,00; nach dem Erreichen dieser Umsatzgrenze entfällt der Provisionsanspruch des Vertragspartners zur Gänze.
Schwerwiegende Vertragsverletzungen: Bei nachgewiesenen schwerwiegenden Vertragsverletzungen, insbesondere wenn Vertragspartner bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit im Rahmen der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung wettbewerbswidrige oder strafrechtlich relevante Maßnahmen verwenden, ist Novogenia berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen und gesetzlich begründete Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ein bloßer Verdacht führt nicht automatisch zum Verlust entstandener Provisionsansprüche. Gesetzliche Rückforderungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
Gläubigerverzug – Annahmeverweigerung: Sollten (End-) Kunden oder sonstige Vertragspartner die Annahme ausgelieferter Waren oder Produkte verweigern und diese deshalb an Novogenia retourniert werden, wird Novogenia versuchen, mit diesen (End-) Kunden oder Vertragspartnern per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen und allenfalls einen zweiten Zustellversuch unternehmen. Retournierte Ware wird zumindest 30 Tage aufbewahrt und dann (aus logistischen Gründen) vernichtet; von einem solchen Gläubiger- oder Annahmeverzug wird die Zahlungspflicht der (End-) Kunden oder sonstigen Vertragspartner jedenfalls nicht berührt.
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Die Novogenia Marketing ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Gerichtsstand für Unternehmer ist Salzburg. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; für Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland gilt § 14 KSchG.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Gegenüber Unternehmern tritt an ihre Stelle eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt; gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung.
(5) AGB besonderer Plattformen (z. B. NovoDaily) haben Vorrang, soweit sie abweichen. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: 14. Oktober 2026
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei Verträgen zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei Dienstleistungsverträgen, insbesondere über die genetische Analyse, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Novogenia Marketing GmbH, Strass 19, 5301 Eugendorf, Österreich, Telefon +43 662 262 102, E-Mail service@novogenia.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Novogenia Marketing GmbH, Strass 19, 5301 Eugendorf, Österreich) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht und sein vorzeitiges Erlöschen regelt Punkt 5 Abs. 2 bis 4.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
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