Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Novogenia Marketing GmbH

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Novogenia  Marketing GmbH gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Verbrauchern oder Unternehmern mit der Novogenia Marketing GmbH, auf welche Art und Weise immer, zustande kommen.

Mit Auftragserteilung (Pkt. 3. der AGB) gelten diese AGB, unter Ausschluss aller sonstigen AGB von Kunden (Verbraucher und Unternehmen), als anerkannt und ausdrücklich vereinbart.

2. Leistungen der Novogenia Marketing GmbH

Die Novogenia Marketing GmbH vertreibt DNA-Tests, Supplements, Kosmetika, Test-Kits und andere Produkte (Demoprodukte, Berichte, Verpackungen etc.).

Die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf den unterschiedlichen Webseiten bzw. den jeweiligen Angeboten der Novogenia Marketing GmbH.

3. Vertragsabschluss

Sämtliche Leistungen der Novogenia Marketing GmbH können direkt auf den Webseiten der Novogenia Marketing GmbH oder anhand schriftlicher Aufträge auf vorgedruckten Bestellformularen beauftragt werden.

Im Falle von Online-Bestellungen wird durch den Abschluss des Bestellvorganges („Kaufen“) ein rechtlich verbindliches Vertragsanbot in Bezug auf die im jeweiligen Warenkorb befindlichen Waren abgegeben, das nicht widerrufen werden kann.

Die Novogenia Marketing GmbH kann diese Angebote dadurch annehmen,

  • indem sie dem Kunden binnen 7 Werkstagen eine Auftragsbestätigung in Textform (z.B. E-Mail) zukommen lässt oder
  • indem sie dem Kunden die bestellte Ware liefert
  • indem sie mit der Analyse erhaltener DNA-Proben tatsächlich beginnt

Nimmt die Novogenia Marketing GmbH das Angebot von Kunden nicht binnen 7 Werktagen in einer der oben genannten Formen an, gilt dies als Ablehnung des Angebotes.

Die Abwicklung von Bestellungen findet in der Regel per E-Mail und automatisiert statt; der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm für die Bestellabwicklung bekannt gegebene E-Mail-Adresse richtig ist und unter dieser Adresse E-Mails jederzeit empfangen werden können.

4. DNA-Test-Kits

Mit dem Einreichen einer DNA-Probe zum Testen erklärt der jeweilige Kunde ausdrücklich,

  • dass er zumindest 18 Jahre alt ist
  • dass er sämtliche maßgeblichen Vereinbarungen und Informationen gelesen und verstanden hat
  • dass er sich den für die Durchführung von DNA-Analysen vorgeschriebenen Beratungen durch entsprechende Fachärzte (A: §§ 65, 69 Gentechnikgesetz; D: §§ 5 – 7 Gendiagnostikgesetz) vor der Bestellung unterzogen hat und nach Vorliegen der Analyse allenfalls auch einer nachfolgenden Beratung unterziehen wird
  • dass die Analyse der Proben durch die DNA Plus – Zentrum für Humangenetik GmbH, Georg Wrede Straße 13, D-83395 Freilassing, HRB 19437, Steuernummer: 163/124/50295, UID Nr. DE267251566, auf durchgeführt wird und diese Firma als Vertragspartner des Kunden gilt und akzeptiert wird

Unternehmen bzw. deren verantwortliche Vertreter verpflichten sich, die vorstehend angeführte Erklärung rechtsverbindlich für ihre jeweiligen Kunden abzugeben bzw. erklären ausdrücklich, die entsprechenden Erfordernisse nachweislich überprüft zu haben.

Wenn das Testen der DNA-Probe des Kunden, aus welchen Gründen immer, nicht möglich ist, erhält er kostenlos ein neues DNA-Kit, damit der Kunde eine neue DNA-Probe übermitteln kann. Verzichtet der Kunde auf die Übermittlung einer weiteren Probe ist die Novogenia Marketing GmbH berechtigt, 30% der tatsächlichen Analysekosten bzw. des ursprünglichen Preises der Bestellung in Rechnung zu stellen bzw. von bereits bezahlten Beträgen (vor deren Rücküberweisung) in Abzug zu bringen.

5. Widerrufsrecht

Für sämtliche Leistungen, die auf einer DNA-Analyse basieren und personalisiert produziert werden (§ 18(1) Z 3 FAGG) besteht kein Widerrufsrecht i.S.d. § 11 FAGG bzw. kein Rücktrittsrecht i.S.d. Art.11 der Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Leistungen der Novogenia Marketing GmbH sind kostenpflichtig; die Höhe der Vergütung sowie die jeweiligen Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen bzw. den jeweiligen Angeboten.

Sofern sich aus den Produktbeschreibungen der Novogenia Marketing GmbH nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Bruttopreise; separat anfallende Porto- und Versandkosten sind auf den jeweiligen Webseiten ersichtlich.

Sämtliche Preise sind „Tagespreise“ und daher freibleibend und jederzeit änderbar; dies gilt insbesondere für den Fall des Anstieges derjenigen Kosten, die mit der Produktion der Produkte der Novogenia Marketing GmbH in Zusammenhang stehen.

Den Kunden stehen als Zahlungsmöglichkeiten zumindest Sofortüberweisung sowie Kreditkartenzahlungen zur Verfügung; in Einzelfällen bzw. auf besonderen Plattformen kann die Bezahlung auch via KLARNA, PayPal oder mittels Bankeinzug erfolgen.

Für Lastschriften, die mangels Deckung oder Widerrufs / Widerspruchs nicht eingelöst werden können, berechtigt die Novogenia Marketing GmbH bzw. die DNA Plus – Zentrum für Humangenetik GmbH, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 35,00 in Rechnung zu stellen.

7. Liefer- und Versandbedingungen

Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt auf dem Versandweg an die von den Kunden angegebene Lieferanschrift.

Sendet das jeweilige Transportunternehmen versandte Ware an die Novogenia Marketing GmbH zurück, weil eine Zustellung an den Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand.

Davon ausgenommen sind Rücksendungen, die in Ausübung eines Rücktritts- oder Widerrufsrechtes erfolgen.

8. Datenschutz

Die Novogenia Marketing GmbH sowie die DNA Plus – Zentrum für Humangenetik GmbH werden die bei der genetischen Analyse gewonnenen Daten geheim halten und dabei insbesondere folgende Bestimmungen beachten:

Dem Kunden als untersuchte Person ist über sein Verlangen Einsicht in alle ihn betreffenden Daten zu gewähren.

Der untersuchten Person sind unerwartete Ergebnisse mitzuteilen, die von unmittelbarer klinischer Bedeutung sind oder nach denen er ausdrücklich fragt, es sei denn es besteht ausdrücklich der Wunsch nur über ein bestimmtes Ergebnis informiert zu werden.

Diese Mitteilung ist insbesondere dann, wenn die untersuchte Person nicht danach gefragt hat, so zu gestalten, dass sie auf die untersuchte Person nicht beunruhigend wirkt.

Gen-Variationen, die zum Zeitpunkt der Analyse nicht ausreichend wissenschaftlich dokumentiert wurden und deren klinische Auswirkung deshalb nicht eindeutig gedeutet werden kann, werden dem Kunden nicht mitgeteilt.

Daten in nicht anonymisierter Form dürfen für einen anderen als den Zweck, für den sie ursprünglich erhoben worden sind, nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der untersuchten Person verwendet werden. Die Novogenia Marketing GmbH sowie die DNA Plus – Zentrum für Humangenetik GmbH übermitteln zur Erfüllung des Vertrages mit den Kunden personenbezogene Daten an Partnerunternehmen im Inland sowie an Partnerunternehmen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, welche einen Teil der angebotenen Leistung erbringen. Diese Unternehmen erhalten nur jene Daten, welche zur Erbringung der jeweiligen Leistung notwendig sind. Diese Unternehmen wurden vertraglich dazu verpflichtet, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeitet oder genutzt werden dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden.

Sämtliche Daten werden vor dem Zugriff Unbefugter in geeigneter Weise geschützt.

9. Regelungen für alle Vertragspartner 

Dauer der Vereinbarung 
Sämtliche Vereinbarungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; beide Vertragsparteien haben das Recht, diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen und die Vereinbarung dadurch nach Ablauf der Kündigungsfrist aufzulösen. 
Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. 
Mit Beendigung der jeweiligen Vereinbarung enden auch sämtliche Provisions- oder sonstigen Ansprüche der Kooperationspartner. 

Einseitige Änderung  
Sowohl der Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen als auch diese AGB können von der Novogenia GmbH bzw. der Novogenia Marketing GmbH einseitig abgeändert werden; dies hat in der Form zu erfolgen, dass dieser Änderungen den Kooperationspartnern per E-Mail bzw. Newsletter bekannt gegeben werden; in diesen elektronischen Nachrichten wird auch festgelegt, ab wann diese Änderungen rechtswirksam werden.
Alle Vertragspartner, die sich vom automatischen Erhalt elektronischer Nachrichten (z.B. Newsletter) abgemeldet haben, sind verpflichtet, sich über Änderungen laufend auf der Homepage die jeweils aktuell gültigen AGB anzusehen, in denen die vorgenommenen Änderungen ebenfalls ersichtlich sind.
Vom einseitigen Recht auf vertragliche Änderungen sind u.a. auch die Preise für Produkte sowie die Höhe der Provisionen umfasst.

Projektschutz – B2B Bereich
Unsere Partner sind weltweit aktiv und wir möchten zu Ihrem Schutz und auch dem Schutz anderer Partner verhindern, dass es zu internen Konflikten beim Vertrieb der Analysen kommt. Hier kommt der Projektschutz zutragen.

Ein Projekt ist in diesem Zusammenhang definiert als ein Unternehmen, das dauerhaft mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigt. Für jedes einzelnen Projekt ist eine entsprechende projektbezogene, schriftliche Vereinbarung erforderlich. Sie beantragen den Projektschutz per E-Mail an KeyAccount@novogenia.com Sofern kein Konflikt besteht, wird ein 6-monatiger Projektschutz, aktiviert. Der Projektschutz verfällt nach Ablauf von 6 Monaten automatisch. Zu diesem Zeitpunkt kann ein anderer
Partner oder Novogenia selbst ohne vorherige Rücksprache direkt Geschäfte mit diesem Kunden abschließen.

Endkundenschutz 
Sollten Endkunden ihren Vertriebspartner (aus welchen Gründen immer) wechseln wollen, ist dies jederzeit und uneingeschränkt möglich. Endkunden können nach einem solchen Wechsel mit jedem anderen Kooperationspartner (auch mit der Novogenia GmbH) kooperieren. 

Wiederverkäuferschutz 
Sollten registrierte Wiederverkäufer des Vertragspartners (aus welchen Gründen immer) die Kooperation mit ihrem Vertragspartner selbstständig beenden, besteht jedenfalls die Möglichkeit, auch mit der Novogenia GmbH direkt zu kooperieren; in solchen Fällen hat der Kooperationspartner der Novogenia GmbH ab diesen Zeitpunkt einen Anspruch auf Erhalt einer Provision in Höhe von 10% der von der Novogenia GmbH mit diesen Vertragspartnern oder Distributoren getätigten Nettoumsätze von Genanalysen und personalisierten Zusatzprodukten; dies aber nur für den Fall, dass der wechselnde und registrierte Wiederverkäufer eindeutig und nachweislich vor der Registrierung bei Novogenia tatsächlich beim Vertragspartner registriert war; die diesbezügliche Beweispflicht trifft den jeweiligen Vertrags- oder Kooperationspartner. 

Provisionsanspruch 
Der Provisionsanspruch des Vertragspartners von Novogenia besteht pro wechselndem Wiederverkäufer jedenfalls nur bis zu einem Gesamtumsatz von € 100.000,00; nach dem Erreichen dieser Umsatzgrenze entfällt der Provisionsanspruch des Vertragspartners zur Gänze.

Strafbare Handlungen
Sollte der Verdacht bestehen oder feststellbar sein, dass Vertragspartner bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit im Rahmen der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung u.a. wettbewerbswidrige oder strafrechtlich relevante Maßnahmen verwenden, entfällt ein allfälliger Provisionsanspruch zur Gänze; die Kooperation wird in solchen Fällen ausnahmslos mit sofortiger Wirkung beendet; allenfalls bereits erhaltene Provisionen sind zu refundieren.

10. Allgemeine Bestimmungen

Es gilt, unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen und den Gesetzen über internationale Käufe, ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart.

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung: https://ec.europa/consumers/odr

Die Novogenia Marketing GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Für allfällige Streitigkeiten gilt, sofern dies rechtlich zulässig ist, ausschließlich die örtliche Zuständigkeit der sachlich jeweils zuständigen Gerichte der Stadt Salzburg, Österreich, als vereinbart.

Sollte eine vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der anderen Regelungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine Bedingung, die der unwirksamen, wirtschaftlich betrachtet, möglichst ähnlich ist.

AGB auf speziellen Plattformen der Novogenia Marketing GmbH (wie z.B. Produkte auf der Plattform „NovoDaily“) haben, insofern sie mit dem Inhalt dieser AGB nicht kompatibel sind, Vorrang gegenüber den gegenständlichen AGB.

Sollte es zwischen der deutschen und der englischen Version der AGB zu Auffassungsunterschieden, Auslegungsproblemen oder sonstigen Meinungsverschiedenheiten kommen, wird ausdrücklich festgehalten, dass für all diese Zweifelsfälle ausschließlich die deutsche Version der AGB maßgeblich ist.

Stand November 2024

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