Wer darf was durchführen?

Rechtliche Bestimmungen zur Durchführung von Genanalysen

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Durchführung von genetischen Analysen zum Schutz des Patienten gesetzlich geregelt. Das deutsche Gendiagnostikgesetz, das österreichische Gentechnikgesetz und das schweizer Gendiagnostikgesetz sind in dieser Form sehr ähnlich, während die meisten anderen Länder Genanalysen nicht gesetzlich regeln. Alle drei Gesetze klassifizieren Genanalysen als entweder nicht-medizinisch („Lifestyle“) oder medizinisch. So unterscheidet zum Beispiel das deutsche Gendiagnostikgesetz unter folgenden drei Kategorien von Gentests:

Länderliste

DEUTSCHLAND

Genetische Untersuchung (Lifestyle-Gentest) (§3 GenDG)

Produktgruppe

TOXO SENSOR

Definition: (§3 GenDG)

Eine Untersuchung, die genetische Eigenschaften ermittelt, die keine Krankheitsaussagen ermittelt.

 

Anwendbar von:

Jedem. Es besteht kein Arztvorbehalt oder eine andere Einschränkung. Diese Analysen dürfen in Fitness-studios, im Internet und über Ärzte und Heilpraktiker angeboten werden. (§7 GenDG)

Genetische Untersuchung zu medizinischen Zwecken (Diagnostisch) (§3 GenDG)

Produktgruppe

Mit Ausnahme des TOXO SENSOR, welcher eine Lifestyle Analyse ist.

 

Definition: (§3 GenDG)

  • erkennt bestehende Krankheiten
  • erkennt genetische Eigenschaften, die in Zusammenhang mit Umwelteinflüssen zur Krankheit führen können (Krankheitsrisiken / Vorsorgeanalysen)
  • erkennt potentielle Medikamentunverträglichkeiten
  • erkennt, ob eine Person resistent gegen die Entstehung einer Krankheit ist

Anwendbar von:

Ausschließlich Ärzten. Diese Analysen dürfen NICHT von Heilpraktikern, Ernährungsberatern, Fitnesstrainern oder über das Internet vertrieben werden. (§7 GenDG)

Genetische Untersuchung zu medizinischen Zwecken (Prädiktiv)

Produktgruppe:

Fachspezifische Genanalysen erhältlich von novogenia.com

 

Definition:(§3 GenDG)

  • sieht eine zukünftig entstehende Krankheit (nicht das Risiko) vorher
  • ermittelt die Trägerschaft einer Mutation, die bei Nachkommen zu einer Krankheit führen könnte

Anwendbar von:

Ausschließlich speziell ausgebildeten Ärzten. Dazu gehören Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärztinnen oder Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben. (§7 GenDG)

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gendg/

Es sind also alle medizinischen genetischen Analysen in Deutschland ausschließlich Ärzten vorbehalten, während nicht-medizinische Genanalysen auch von Fitnesstrainern, Ernährungsberatern, Heilpraktikern und der allgemeinen Bevölkerung angeboten werden dürfen.

 

Wer darf nun gesetzlich was anbieten?

Heilpraktiker, Ernährungsberater, Fitnesstrainer und Privatpersonen:

  • DNAnutriControl-Analysen
    • Weight Sensor
    • Nutrition Sensor (Home)
    • Performance Sensor
    • Toxo Sensor
    • Toxo Sensor (nur in Österreich)

Ärzte

  • Alle DNAnutriControl-Analysen
  • Alle DNAhealthControl-Analysen

ÖSTERREICH

Genetische Analysen zu medizinischen Zwecken (§65 Abs. 2&3 GTG)

 

Produktgruppe:

Mit Ausnahme des TOXO SENSOR und des PHARMACO SENSOR, welche Lifestyle-Analysen sind.

 

Definition:

  • erkennt bestehende Krankheiten
  • erkennt genetische Eigenschaften, die in Zusammenhang mit Umwelteinflüssen zur Krankheit führen können (Krankheitsrisiken / Vorsorgeanalysen)
  • erkennt eine zukünftig auftretende Erkrankung
  • erkennt den Trägerstatus von einer Erkrankung die bei Nachkommen auftreten könnte

 

Anwendbar von:

Ausschließlich Ärzten. Diese Analysen dürfen NICHT von Heilpraktikern, Ernährungsberatern oder Fitness-trainern oder über das Internet vertrieben werden. (§68 GTG)

 

Genetische Untersuchung (Lifestyle Gentest) (§65 Abs. 2&3 GTG)

 

Produktgruppe:

TOXO SENSOR, PHARMACO SENSOR

Definition:

Eine Untersuchung, die genetische Eigenschaften aber keine Krankheitsaussagen ermittelt.

Anwendbar von:

Jedem. Es besteht kein Arztvorbehalt oder eine andere Einschränkung. Diese Analysen dürfen in Fitness-studios, im Internet und über Ärzte oder Heilpraktiker angeboten werden. (§68 GTG)

 

Quelle:https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010826&ShowPrintPreview=True

Wer darf nun gesetzlich was anbieten?

Heilpraktiker, Ernährungsberater, Fitnesstrainer und Privatpersonen:

  • DNAnutriControl-Analysen
    • Weight Sensor
    • Nutrition Sensor (Home)
    • Performance Sensor
    • Toxo Sensor<
    • Pharmaco Sensor (nur in Österreich)

Ärzte

  • Alle DNAnutriControl-Analysen
  • Alle DNAhealthControl-Analysen

SCHWEIZ

Das schweizer Gesetz findet ausschließlich auf folgende Gebiete Anwendung: (GUMG Art. 1)

  • im medizinischen Bereich
  • im Arbeitsbereich
  • im Versicherungsbereich
  • im Haftpflichtbereich

Es lässt somit Analysen außen vor, die keine medizinische Aussagekraft haben und weder von Arbeitgebern, noch von Versicherungen in Auftrag gegeben werden. und Somit sind sie jedem verfügbar. Daraus ergibt sich folgendes:

Genetische Analysen zu medizinischen Zwecken (GUMG Art. 3)

Produktgruppe:

Mit Ausnahme des TOXO SENSOR, welcher eine Lifestyle-Analyse ist.

 

Definition:

Jede Form von Genanalysen, die einem medizinischen Zweck gilt.

Anwendbar von:

Ausschließlich Ärzten. Diese Analysen dürfen NICHT von Heilpraktikern, Ernährungsberatern, Fitness-trainern oder über das Internet vertrieben werden. (GUMG Art. 13)

Genetische Untersuchung (Lifestyle Gentest) (GUMG Art. 1)

 

Produktgruppe:

 

TOXO SENSOR

Definition:

Eine Untersuchung, die genetische Eigenschaften aber keine Krankheitsaussagen ermittelt.

 

Anwendbar von:

Jedem. Es besteht kein Arztvorbehalt oder eine andere Einschränkung. Diese Analysen dürfen n Fitnessstudios, im Internet und über Ärzte oder Heilpraktiker angeboten werden. (GUMG Art. 1)

 

Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20011087/index.html

Zusammenfassend bedeutet dies, dass in allen drei Ländern und in den meisten anderen europäischen Ländern nicht-medizinische Lifestyle-Genanalysen keinen Ärzten vorbehalten sind und von jedem angeboten werden können. Medizinische Genanalysen sind hingegen in Österreich, Deutschland und der Schweiz ausschließlich Ärzten vorbehalten. Der einzige Unterschied ist, dass Medikamenten-unverträglichkeits-Analysen („Pharmacogenetik“) in Österreich nicht als medizinischer Genanalysen gelten, während sie in Deutschland und der Schweiz als medizinische Genanalysen klassifiziert werden.

Wer darf nun gesetzlich was anbieten?

Heilpraktiker, Ernährungsberater, Fitnesstrainer und Privatpersonen:

  • DNAnutriControl-Analysen
    • Weight Sensor
    • Nutrition Sensor (Home)
    • Performance Sensor
    • Toxo Sensor
    • Pharmaco Sensor (nur in Österreich)

Ärzte

  • Alle DNAnutriControl-Analysen
  • Alle DNAhealthControl-Analysen