Gendiagnostikgesetz

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es strenge gesetzliche Regelungen, die den Ablauf eine Gentests vorschreiben.

So bedarf es einer ausführlichen Aufklärung über das Wesen, die Tragweite und Aussagekraft der Analyse noch bevor damit begonnen wurde (DE-GenDG §9). Nach der Probenentnahme und genetischen Vorberatug muss eine Einverständniserklärung durch den Patienten unterschrieben werden und ein entsprechend ausgebildeter Arzt muss die Genanalyse anschließend beantragen (GenDG §10 Abs 2). Nachdem das Ergebnis erstellt wurde, muss erneut eine ausführliche Beratung über das Ergebnis stattfinden.

Alle Prozesse von Novogenia halten sich selbstverständlich an diese Regelungen. Wenn Sie diese Analysen also von einem Novogenia Partnerarzt durchführen lassen, wird für die gesetzeskonforme Abwicklung gesorgt.

Wenn Sie diese Analyse selbst bestellen, wird Ihnen mit dem Probenset ein Arzt-Formular zugeschickt. Dieses Formular muss von Ihrem qualifizierten Arzt unterschrieben und an unser Labor geschickt werden. Die genetische Beratung vor sowie nach der Analyse findet durch Ihren Arzt mithilfe umfangreicher Informationsmaterialien statt.

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